Berufsaufgabe von Landschaftsarchitekten ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Landschaft, Freianlagen und Gärten, sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb der Fachrichtung.
Die objektplanerische Leistung ist die konkrete Planung, Gestaltung, und Realisierung von Freiräumen.
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